Ende der Maskenpflicht 


Mit dem 7. April 2023 enden alle bundesweiten Corona-Auflagen und damit auch die Maskenpflicht in ärztlichen Praxen, Kliniken und Pflegeeinrichtungen.
Das freiwillige Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes bei einem Atemwegsinfekt ist jedoch weiterhin erwünscht, weil dadurch unnötige Infektübertragungen vermieden werden können.